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Wirtschaftsprüfung bei der ALEFF & Partner GmbH WPG StBG

Gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Jahres- bzw. Konzernabschluss und der (Konzern-)Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 267 HGB sind, unterliegen gemäß § 316 HGB der Prüfungspflicht; Gleiches gilt gemäß § 264a HGB für bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Hierbei sind insbesondere der Jahresabschluss, die Buchführung und der Lagebericht zu prüfen. Diese Prüfungen werden von uns in Abstimmung mit den Gesellschaftern und Geschäftsführern durchgeführt. Durch unsere Prüfungshandlungen soll nicht nur die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts bestätigt werden, vielmehr werden aus unseren Prüfungserkenntnissen oftmals allgemeine bzw. detaillierte Verbesserungsvorschläge für die Mandanten erarbeitet und gemeinsam besprochen. Im Rahmen der Durchführung unserer Prüfung setzen wir eine moderne Prüfungssoftware ein, so dass die hohen berufsrechtlichen Standards erfüllt werden.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen oder Anforderungen der kreditfinanzierenden Banken (§ 18 KWG) werden von uns auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen analog §§ 317 ff. HGB durchgeführt.

Treuhandaufgaben und Vermögensverwaltung

Wir betreuen Vermögenswerte, wenn es um Mittelverwendungskontrollen oder um die Überwachung von Anlagestrategien geht. Dabei nehmen wir auch treuhänderisch Gesellschafterrechte aller Art wahr. In besonderen Fällen stehen wir für Aufsichtsrats- und Beiratsmandate zur Verfügung.

Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)

Wir prüfen und analysieren interne Kontrollsysteme (IKS) – sowohl im Rahmen der Jahresabschlussprüfung als auch aufgrund freiwilliger Beauftragung.

Verschmelzungsprüfungen

Bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen und Vermögensübereignungen werden Verschmelzungsprüfungen durch das Umwandlungsgesetz gefordert, wenn eine AG beteiligt ist oder ein Gesellschafter dieses bei einer GmbH beantragt.

Sonderprüfungen

Wir führen Prüfungen, wie z.B. Sonderprüfungen gem. § 16 MaBV, aktienrechtliche Sonderprüfungen oder Unterschlagungsprüfungen durch, die aufgrund der unterschiedlichsten Anlässe stattfinden.

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