Verschmelzungsprüfungen
Bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen und Vermögensübereignungen werden Verschmelzungsprüfungen durch das Umwandlungsgesetz gefordert, wenn eine AG beteiligt ist oder ein Gesellschafter dieses bei einer GmbH beantragt.Sonderprüfungen
Wir führen Prüfungen, wie z.B. Sonderprüfungen gem. § 16 MaBV, aktienrechtliche Sonderprüfungen oder Unterschlagungsprüfungen durch, die aufgrund der unterschiedlichsten Anlässe stattfinden.