Einnahmen-Überschussrechnung
Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, welche nicht nach gesetzlichen Vorschriften zur Bilanzierung verpflichtet sind, erstellen wir die Einnahmen-Überschussrechnung oder unterstützen sie bei deren Anfertigung, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Buchführung und laufende Betreuung
Wir verarbeiten, speichern und sichern vertrauliche Daten, liefern aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen und binden die Fakturierung und Buchführung unserer Mandantschaft per EDV-Schnittstelle in unser EDV-System ein.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Bedingt durch die häufigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind Expertenkenntnisse erforderlich.
Durch den Einsatz von DATEV-Programmen gewährleisten wir zutreffende Abrechnungen für sämtliche Branchen (u.a. auch Baulohn), die termingerecht zur Verfügung gestellt werden.